Allgemeine Geschäftsbedingungen der Aiko Elektrotechnik GmbH (in weiterer Folge Aiko genannt) für die Lieferung und Montage von Photovoltaikanlagen und Speichersystemen sowie Dienstleistung in der Elektrotechnik.
Allgemeines – Geltungsbereich
Die Leistungen, Lieferungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes personenbezogene Daten nur erfasst, verarbeitet und firmenintern weitergegeben werden, soweit dies für die Abwicklung der geschäftlichen Beziehungen erforderlich ist.
Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bedingungen dadurch nicht berührt.
Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.
Der Auftraggeber willigt ein, dass sein Objekt (z. B. Haus) während der Montage der Anlage fotografiert werden darf und anschließend im Internet auf der Firmenwebseite (www.aikoelektrotechnik.de) unter „Referenzen“ veröffentlicht werden darf.
Montageleistung
Voraussetzung für die betriebsfertige Montage einer Photovoltaikanlage ist die Eignung der statischen Eigenschaften des jeweiligen Gebäudes. Der Vertragspartner der Aiko sichert zu, dass sein Gebäude die erforderliche statische Eigenschaft aufweist. Er unternimmt alle hierzu erforderlichen Maßnahmen, um eine ordnungsgemäße Montage sicherzustellen. Darüber hinaus sichert er zu, dass das Gebäude, insbesondere das Dach, frei von Asbest und vergleichbar gefährlichen Stoffen ist.
Die Prüfung und Ermittlung notwendiger statischer Überprüfung der Geeignetheit des jeweiligen Gebäudes ist nicht Bestandteil der von Aiko zu erbringenden Leistungen. Es ist darüber hinaus Sache des Auftraggebers, vor Erbringung der Leistung die entsprechenden behördlichen Bewilligungen (Baubewilligung, Betriebsbewilligung, Absperrungen, etc.) zu beschaffen. Über die Auftragsbestätigung hinausgehende Leistungen sind Zusatz- bzw. Sonderleistungen, die nicht vom Auftrag umfasst sind. Derartige Leistungen, falls diese von uns zu erbringen sind, werden gesondert in Rechnung gestellt.
Aiko ist berechtigt, die zur Durchführung des Vertrags notwendigen Leistungen, insbesondere die Montage der Anlage, auch durch Dritte Vornehmen zu lasen.
Zahlungsbedingungen
Für die Fälligkeit der Zahlungen ist die Zahlungsbedingungen aus dem Angebot der Aiko maßgeblich. Sofern das Angebot keine Zahlungsbedingungen enthält, ist die Gesamtvergütung nachfolgendem Zahlungsplan fällig:
- 80% bei Erhalt der Abschlagsrechnung. Die Zahlung ist sofort fällig, ohne Abzug.
- 20% bei Fertigstellung der Montage, jedoch vor Inbetriebnahme. Die Zahlung ist sofort fällig, ohne Abzug
Montage beinhaltet hierbei die technische Fertigstellung inkl. Funktionsüberprüfung. Die Inbetriebnahme beinhaltet die Fertigmeldung beim zuständigen Netzbetreiber. Die Zählersetzung durch den Netzbetreiber erfolgt nach Fertigmeldung. Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das im Vertrag oder der Rechnung genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nicht zulässig, sofern nichts anderes im Angebot der Aiko vorgesehen ist.
Nach Ablauf der in der Rechnung genannten Frist gerät der Auftraggeber automatisch in Zahlungsverzug, ohne dass es einer gesonderten Mahnung Bedarf. Bzgl. der Folgen des Zahlungsverzuges gelten die gesetzlichen Regelungen. Der Verzugszins beträgt 5 Prozentpunkte über Basiszins. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.
Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit nur befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
Unmöglichkeit der vertraglichen Erfüllung
Sollte aufgrund von Umstanden die nicht in dem Verantwortungsbereich der Aiko liegen, die Erfüllung des Vertrages unmöglich werden, so ist Aiko berechtigt, die entsprechenden Kosten, die bis zu diesem Zeitpunkt angefallen sind, zu verrechnen. Die Verweigerung des Netzanschlusses durch den jeweiligen Netzbetreiber stellt unter anderem so einen Grund dar.
Angebot und Vertragsschluss
Dieses Angebot ist freibleibend. Der Vertrag kommt durch die Annahme des unterschriebenen Angebots durch uns zustande. Die Annahme durch uns erfolgt durch Bestätigung in Textform (z. B. EMail), in welcher wir dem Kunden die Auslieferung und Montage bestätigen, bzw. dem Versand der Rechnung. Die von dem Verkäufer ermittelten und angebotenen Preise beziehen sich auf den Zeitpunkt des Vertragsschusses. Für den Fall, dass zwischen Vertragsschluss und Auslieferung eine nachgewiesene Steigerung bis max. 5% von Rohmaterialpreisen, Beschaffungskosten von Produkten und Produktkomponenten, Lohnkosten, Lohnnebenkosten oder Steuern zu verzeichnen ist, so ist der Verkäufer berechtigt den Verkaufspreis, um diesen Prozentsatz zu erhöhen. Übersteigen die Preise im Zeitpunkt der Lieferung die zunächst vereinbarten Preise um mehr als 5%, sind der Kunde und wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Wenn der Kunde aufgrund der Kostensteigerung über 5% vom Vertrag zurücktritt, ist Aiko berechtigt, die bis dato entstandenen Kosten dem Kunden in Rechnung zu stellen.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass angegebene Liefertermine unverbindlich sind. Unsere Lieferungen stehen unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Aufgrund der allgemeinen Marktsituation erfahren wir außergewöhnliche Preissteigerungen und Lieferverzögerungen seitens unserer Zulieferer. Diese betreffen auch bereits gekaufte, jedoch noch nicht gelieferte Ware. Aus diesem Grund kann es im Einzelfall zu Preisanpassungen auch nach Auftragsbestätigung oder Vorauskasse kommen. Preisangaben sind freibleibend bis zum Warenversand. Sollte ein bestelltes Produkt nicht lieferbar sein, so kann Aiko ein alternatives Produkt liefern, das in seinen Eigenschaften dem bestellten Produkt am nächsten kommt. Wir sind zu Teillieferungen und Teilmontagen berechtigt.
Sind im Vertrag Lieferfristen angegeben und zur Grundlage für die Auftragserteilung gemacht worden, verlängern sich solche Fristen bei Streik und Fällen höherer Gewalt, und zwar für die Dauer der Verzögerung.
Konstruktionsänderungen behalten wir uns vor, soweit sie handelsübliche und/oder unwesentliche Änderungen betreffen, insbesondere Verbesserungen der Ware darstellen. Es besteht keine Verpflichtung, derartigen Änderungen an bereits ausgelieferten Produkten vorzunehmen.
An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentumsund Urheberrechte vor. Als „vertraulich“ bezeichnete Unterlagen dürfen nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung an Dritte weitergegeben werden. Es wird keine Garantie oder Gewähr für die Ergebnisse der Wirtschaftlichkeitsberechnung übernommen. Es handelt sich hierbei um eine unverbindliche Simulation. Mögliche Verschattungen können in diesen Simulationen nicht berücksichtigt werden.
Als vereinbarte Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers und/oder diejenige unserer Gesellschaft, soweit ausdrücklich als solche bezeichnet. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung von Herstellern/Vorlieferanten stellen keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
Garantien erhält der Auftraggeber durch uns nicht. Herstellergarantien/Leistungszusagen bleiben hiervon unberührt, durch die wir jedoch nicht über die Gewährleistungszeit hinaus verpflichtet werden. Bestimmte Hersteller gewähren nach Registrierung der Anlage in deren Online-Portal erweiterte Garantien. Für diese Registrierung ist ausschließlich der Auftraggeber zuständig. Aiko übernimmt hierfür keine Gewährleistung.
Eigentumsvorbehalt und Rücktrittsrecht
Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Ware während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Auftraggeber diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.
Liefer- und Leistungszeit, Gefahrenübergang
Liefertermine oder Fristen, die verbindlich/unverbindlich vereinbart sind, bedürfen der Schriftform und sind, soweit nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, keine Fixtermine.
Eine vereinbarte Lieferfrist beginnt, soweit nicht schriftlich anders vereinbart, mit der Absendung der Anzahlungsrechnung. Sie setzt jedoch voraus, dass mit dem Auftraggeber alle kaufmännischen und technischen Fragen geklärt sind und der Auftraggeber alle ihm obliegenden Verpflichtungen, wie das Beibringung erforderlicher Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vereinbarte Zahlungen erfüllt hat, ansonsten verlängert sich die Lieferzeit angemessen, soweit nicht wir die Verzögerung zu vertreten haben.
Liefer- oder Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und von Ereignissen, die die Lieferung/Erbringung unserer Leistungen nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen (insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, auch wenn sie bei unseren Lieferanten/deren Unterlieferanten eintreten) – haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen/Terminen nicht zu vertreten. Wir sind berechtigt, die Lieferung/Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben und wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse werden wir dem Auftraggeber baldmöglichst mitteilen.
Kommt der Auftraggeber in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
Die Art der Beförderung, der Transportweg, Art und Umfang der benötigten Schutzmittel und die Auswahl des Spediteurs/Frachtführers, sowie die Verpackung sind unserer Wahl überlassen, soweit nicht anderweitig vereinbart. Dies geschieht nach unserem Ermessen und verkehrsüblicher Sorgfalt.
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung gehen zum Zeitpunkt der Übergabe an den Kunden am Abladeort auf diesen über, sofern Aiko die Waren selbst transportiert. Andernfalls erfolgt der Gefahrenübergang mit Übergabe an den Transporteur.
Montage
Wenn Montage durch uns vereinbart ist, hat der Auftraggeber für eine ungehinderte Einbringung aller von uns zu liefernder Waren und für einen ungehinderten Zugang zum Objekt, an dem die Montageleistung zu erbringen ist, zu sorgen. Anfallendes Verpackungsmaterial ist kundenseitig zu entsorgen. Es liegt in der Natur der Sache, dass im Zuge der PV-Montage Dachziegel brechen. Für diesen Fall sind kundenseitig Ersatzziegel vorzuhalten.
Sowohl für die Auswertungen der Anlagenleistung als auch für die Anlagenanalyse durch den Hersteller ist eine Internetverbindung unverzichtbar.
Gewährleistung und Haftung (Arbeitsleistungen, Reparaturen, Bauleistungen)
Die Gewährleistungsfrist für alle Arbeitsleistungen, Reparaturen usw., die keine Bauleistungen sind, und für eingebautes Material beträgt 1 Jahr, ab Abnahme der Leistung. Für Bauleistungen gilt die VOB/B als Ganzes sowie auszugsweise die VOB/C.
Bei Vorliegen eines Mangels hat der Kunde eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu setzen. Der Kunde hat insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass der beanstandete Gegenstand oder das beanstandete Gewerk zur Untersuchung und Durchführung der Nacherfüllung der Aiko oder von den Aiko beauftragten Dritten zur Verfügung steht und frei zugänglich ist.
Von der Mängelbeseitigungspflicht sind Schadensfälle ausgeschlossen, die nach Abnahme durch falsche Bedienung, gewaltsame Einwirkung des Auftraggebers oder Dritter, sowie durch normale/n Abnutzung/Verschleiß entstanden sind.
Ist die Aiko zur Nacherfüllung verpflichtet, kann Sie diese nach eigener Wahl durch Beseitigung des Mangels oder durch Neuherstellung des Werkes erbringen.
Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist der Kunde berechtigt, die Vergütung zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.
Gewährleistung und Haftung
Mängelansprüche für alle verkauften neuen Gegenstände verjähren in 2 Jahren, bei gebrauchten Gegenständen in einem Jahr seit Übergabe der Sache. Der Besteller hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und offensichtliche Mängel innerhalb von zwei Wochen nach Übergabe − bezogen auf die Absendung der Anzeige – gegenüber dem Verkäufer zu rügen, ansonsten ist die Aiko von der Mängelhaftung befreit. Mängel, die auch bei sorgfältigster Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, ist der Aiko unverzüglich, spätestens aber zwei Wochen nach ihrer Entdeckung, schriftlich anzuzeigen, ansonsten gilt die Lieferung als vertragsgemäß.
Ist der Liefergegenstand mangelhaft, so hat der Käufer folgende Rechte:
- Die Aiko ist zur Nacherfüllung verpflichtet und wird diese durch Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache erbringen.
- Schlägt die Nachbesserung fehl, so ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn die Pflichtverletzung von Aiko nur unerheblich ist.
- Ein Mangel des Liefergegenstandes liegt nicht vor: Bei Fehlern, die durch Beschädigung, falschen Anschluss oder falsche Bedienung durch den Kunden verursacht werden, bei Schäden durch höhere Gewalt, z. B. Blitzschlag, bei Fehlern infolge von Überbeanspruchung mechanischer oder elektromechanischer Teile durch nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch oder durch Verschmutzung oder außergewöhnliche, mechanische, chemische oder atmosphärische Einflüsse. Im Bereich der Unterhaltungselektronik liegt ein Mangel auch dann nicht vor, wenn die Empfangsqualität durch ungünstige Empfangsbedingungen oder mangelhafte Antennen oder durch äußere Einflüsse beeinträchtigt ist, bei Schäden durch vom Kunden eingelegte, ungeeignete oder mangelhafte Energiequellen.
Haftung auf Schadensersatz
Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die durch seine gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen verursacht werden, wie folgt:
- bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbeschränkt,
- bei einfacher Fahrlässigkeit gar nicht. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei der Verletzung des Körpers, Lebens, der Gesundheit, Freiheit oder sexuellen Selbstbestimmung, bei Verstoß gegen datenschutzrechtliche Pflichten, bei Garantien, bei der Verletzung von Rechten Dritter, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von Aiko oder einer entsprechenden Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen und ebenfalls nicht bei Schäden, für die eine Versicherung von Aiko besteht, soweit diese eintritt. Sie gelten auch nicht bei der Verletzung von Kardinalpflichten. Kardinalpflichten sind Pflichten, welche die Abwicklung des Vertrages erst ermöglichen.
Höhere Gewalt
Das Risiko für eventuelle Schadenfälle durch höhere Gewalt, Krieg, Aufruhr, Diebstahl oder andere objektiv unabwendbare, von Aiko nicht zu vertretende Umstände trägt der Auftraggeber. Dem Auftraggeber wird empfohlen, die Risiken durch rechtzeitigen Abschluss einer entsprechenden Sachversicherung abzudecken.
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen.
Gerichtsstand
Für allfällige Streitigkeiten gilt der Gerichtsstand Fürth.
Richtlinie Annahme Material (Vorablieferung)
Bei der Annahme des Materials beachten Sie bitte folgende Punkte:
Bevor die Ware das Lager des Großhändlers verlässt, wird sie durch diesen genau untersucht. Nach diesem Check wird die Ware an die beauftragte Spedition übergeben.
Leider kann es während der Auslieferung zu Transportschäden kommen.
Vorgehen bei der Anlieferung durch die Spedition:
- Nehmen Sie die Ware bei offensichtlich gravierenden Schäden am besten nicht an, sie geht dann direkt zurück in unser Lager. Informieren Sie uns unbedingt über den Vorgang, damit wir die Reklamation im System erfassen können. Damit ist ein Großteil der Arbeit für Sie getan. Natürlich kümmern wir uns schnell um Ersatz.
- Haben Sie die Ware doch angenommen, müssen Sie den offenen Mangel direkt im Frachtbrief vermerken. Ohne diesen Vermerk können Sie die Beschädigung während des Transports nicht belegen und die Spedition bzw. die Frachtversicherung haftet nicht. Schießen Sie direkt Fotos der Mängel, informieren Sie uns umgehend. und hängen Sie die MängelBilder an Ihre Mail an.
- Der Schaden zeigt sich erst auf den zweiten Blick: Bei einem verdeckten Transportschaden haben Sie 24 Stunden Zeit, den Schaden bei uns zu melden. Es gilt das Anlieferdatum. Dokumentieren Sie einen Schaden am besten auch gleich mit Bildern, so dass wir sehen können, dass es ein verdeckter Schaden ist. Wir organisieren den Rücktransport und holen die Ware wieder bei Ihnen ab.
- Erstellen Sie Fotos oder Videos von der angelieferten Ware (von allen Seiten des Frachtguts) und senden Sie sie uns diese zu!
Lagerung des Materials:
- Bitte sorgen Sie dafür, dass das Material sorgfältig und sicher gelagert wird.
- Wird ein Teil des Materials draußen gelagert, muss das Material mit Folie / Plane gegen Feuchtigkeit geschützt werden. Vor allem die Photovoltaikmodule, die mit Karton umhaust sind.
- Batteriespeicher und Einzelteile des Batteriespeicher sind entsprechend der Herstellerangaben zu lagern! Diese sind vor allem die frostfreie und vor Feuchtigkeit geschützte Lagerung.
Gerichtsstand
Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz der Aiko.
Sonstiges
Die Aiko beteiligt sich nicht an Verbraucherschlichtungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz.
Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung oder eine Regelung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen und Regelungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht.